Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Der Arbeitsschutz umfasst sowohl die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten als auch die Gestaltung einer menschengerechten Arbeit, die die physischen und psychischen Belastungen der Arbeitnehmer berücksichtigt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein. Zum Beispiel kann der Arbeitgeber für eine sichere Maschinen- und Anlagentechnik sorgen, die Arbeitsabläufe und -zeiten optimieren, die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen oder die Erste Hilfe organisieren. Der Arbeitgeber muss auch für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation sorgen und die Beschäftigten über die Risiken und die Prävention unterweisen. Er muss regelmäßig die Wirksamkeit seiner Maßnahmen überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Der Arbeitgeber wird dabei von verschiedenen Akteuren unterstützt, die an der Planung, Durchführung und Kontrolle des Arbeitsschutzes beteiligt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes beraten und überwachen
  • die Betriebsärzte, die die arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung der Beschäftigten übernehmen
  • die Betriebsräte, die die Interessen der Beschäftigten vertreten und an der Mitbestimmung des Arbeitsschutzes teilnehmen
  • die gesetzlichen Unfallversicherungen, die die Prävention, Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gewährleisten
  • die staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen und bei Verstößen sanktionieren

Der Arbeitsschutz ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und verschiedene Arbeitsschutzverordnungen geregelt. Diese legen die allgemeinen Grundsätze und Ziele des Arbeitsschutzes sowie die Pflichten und Rechte der Arbeitgeber und Beschäftigten fest. Darüber hinaus gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die technischen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese konkretisieren die Anforderungen an bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe. Der Arbeitsschutz ist auch Teil der europäischen und internationalen Normen und Richtlinien, die die Harmonisierung und den Mindestschutz des Arbeitsschutzes in der Europäischen Union und weltweit fördern.

Arbeitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor. Durch einen wirksamen Arbeitsschutz können Kosten durch Ausfallzeiten, Schadensersatzansprüche und Imageverluste vermieden werden. Außerdem kann ein guter Arbeitsschutz die Motivation, die Produktivität und die Qualität der Arbeit erhöhen. Ein hoher Arbeitsschutzstandard kann auch ein Wettbewerbsvorteil und ein Qualitätsmerkmal für ein Unternehmen sein.